| Antworten zum Thema.. | ||||||
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An dieser Stelle sollen Fragen beantwortet werden, die in der Pflege immer wieder auftauchen und über die Angehörige und Betreuer informiert sein müssen. » Freiheitsentziehende Maßnahmen
Was versteht man unter freiheitsentziehenden Maßnahmen? Rechtlich handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme, wenn Ihr Angehöriger durch mechanische Vorrichtungen oder auf andere Weise in seiner Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigt wird und er diese Beeinträchtigung nicht ohne fremde Hilfe überwinden kann. Zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen in der ambulanten Pflege gehören z.B.:
Was kann getan werden, um diese Maßnahmen zu verhindern? Wir versuchen in diesem Rahmen, von allen an der Pflege unseres Kunden Beteiligten, z.B. Angehörige, Ärzte, gesetzl. Betreuer und Therapeuten, zu erfahren, welche Probleme möglicherweise dem Verhalten unseres Kunden zugrunde liegen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf eine gezielte Sturzprophylaxe gelegt. Eine Tagesstrukturierung entsprechend der Biographie und den Bedürfnissen Ihres Angehörigen kann ebenso zielführend sein. Welche Gründe gibt es, freiheitsentziehende Maßnahmen durchzuführen? Freiheitsentziehende Maßnahmen sind wegen der im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte nur zum Wohl und Schutz Ihres Angehörigen und nur in Ausnahmefällen zulässig. Dies kann der Fall sein, wenn Ihr Angehöriger beispielsweise durch Unruhe, Aggressivität oder Orientierungslosigkeit
Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es? Ihr Angehöriger kann selbstbestimmt und wirksam einwilligen. Kann er dies nicht mehr, muss die Einwilligung durch einen gesetzlichen Betreuer erfolgen, der den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge hat. Ferner kann eine bevollmächtigte Person mit Vorsorgevollmacht, dem durch die Vollmacht dieses Recht eingeräumt worden ist, auch einwilligen. Haben Sie die Vorsorgevollmacht nicht, handeln sie rechtswidrig. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden und ist zeitlich befristet. Nach Ablauf der Zeit muss die Einwilligung erneuert werden. Die Durchführung und die Notwendigkeit der Maßnahmen werden regelmäßig von der Diakoniestation überprüft.
Voraussetzungen und Schritte zum Erhalt zusätzlicher Betreuungsleistungen Seit einigen Jahren gibt es einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen für demenzkranke Angehörige. Viele sind sich aber nicht sicher, ob er für ihre Situation zutrifft. Die folgenden Fragen werden immer wieder gestellt: Nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ist Demenz, eine geistige Behinderung oder psychische Erkrankung Voraussetzung für den Erhalt zusätzlicher Leistungen. Der Medizinische Dienst stellt bei einem Besuch des Betroffenen den Grad seiner Einschränkung fest. Muss der Arzt den Besuch des Medizinischen Dienstes beantragen? Sie selbst können bei Ihrer Pflegekasse einen formlosen Antrag auf Leistungen nach § 45 a SGB XI, stellen. Wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes nach seinem Besuch bestätigt, dass ein Anspruch besteht, haben Sie rückwirkend Leistungsansprüche. Der Tag der Antragstellung gilt als Beginn.
Niedrigschwellig bedeutet, dass nicht professionelle Kräfte, sondern geschulte Ehrenamtliche die Betreuung übernehmen. Der Anbieter, der die Ehrenamtlichen begleitet, braucht dazu die offizielle Anerkennung des Landesamtes für Soziales. Der Vorteil dieser Art der Betreuung ist, dass sie kostengünstiger ist und sich deshalb aus dem festgesetzten Betrag für den Betroffenen mehr Stunden ergeben. Dies bedeutet eine größere Entlastung für die pflegenden Angehörigen. Unser Angebot schließt einen Fahrdienst mit ein. Der Betroffene wird zu Hause abgeholt – in der Regel von derselben Person, was ihm ein Gefühl der Sicherheit vermittelt. Auch in der Gruppe schaffen bestimmte regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten (gemeinsames Teetrinken, Gesellschaftsspiele, die er beherrscht etc.) eine Umgebung, in der er sich wohl fühlt. So ist der Demenzkranke gut untergebracht und die pflegenden Angehörigen sind für einen Nachmittag von ihrer Verantwortung entlastet. Bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen sind besondere Bakterien, so genannte MRSA (= Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) festgestellt worden. Viele gesunde Menschen sind Träger von Staphylococcus aureus - Bakterien, ohne es zu wissen und ohne dass dies nachteilig wäre. Kommt es zu einer Infektion mit diesen Keimen, so kann sie in der Regel gut behandelt werden. MRSA sind Bakterien, bei denen gewisse Antibiotika wirkungslos geworden sind und die im Falle einer Infektion daher schwieriger zu behandeln sind. MRSA-Bakterien sind nicht von sich aus krankheitserregender als normale Bakterien. Sind Angehörige oder Besucher dadurch gefährdet? MRSA-Bakterien sind mit den sonst beim Menschen vorkommenden Staphylokokken-Bakterien vergleichbar und unterscheiden sich in der Regel nur durch ihre höhere Unempfindlichkeit gegenüber Antibiotika. Als Gesunder sind Sie oder Ihre Familie nicht durch MRSA gefährdet. Dagegen sollten Personen mit offenen Wunden, entzündlichen Hauterkrankungen, Kathetern etc. einen Arzt fragen, bevor sie Kontakt zu einer Person haben, die mit MRSA besiedelt ist oder sein könnte. Sind im häuslichen Bereich besondere hygienische Maßnahmen erforderlich?
Für unsere Mitarbeiter gelten besondere hygienische Vorsichtsmaßnahmen, z.B. Tragen von Schutzkitteln und Mundschutz. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Empfohlene Maßnahmen im Privathaushalt
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Vermeidung von Stürzen - Ein Leitfaden für Betroffene und Angehörige
Niemand ist davor geschützt, das Gleichgewicht zu verlieren und zu stürzen. Alte Menschen stürzen häufiger, mit teilweise schlimmen Folgen. Nicht nur, dass Stürze schmerzhaft sind, sie können auch lange Krankenhausaufenthalte bis hin zur Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen. Durch Erhaltung und Verbesserung der Beweglichkeit, durch Beseitigung von Risikofaktoren und Gefahrenquellen in der Umgebung können Stürze vermieden werden. Ursachen für Stürze Es gibt verschiedene Ursachen, die zu einem Sturz führen können:
Die Wohnung kann im Alter zu einer Gefahrenquelle werden. Durch Einschränkung der Beweglichkeit können Hindernisse nicht mehr so überwunden werden wie in jungen Jahren. Schon ein Telefonkabel kann zur Sturzfalle werden. Die meisten Unfälle und Stürze ereignen sich in der häuslichen Umgebung. Durch einige Veränderungen der Wohnsituation können Stürze vermieden werden:
Oft sind verschiedene Faktoren für einen Sturz verantwortlich. Maßgeblich trägt jedoch ein regelmäßiges Training zur Vorbeugung von Stürzen bei. Vor allem ältere Menschen sollten zuhause oder in der Gruppe trainieren:
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